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Der Weg zum Fuehrerschein
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Der Weg zum Führerschein

 

Revision der Führerausweisvorschriften per 1. Januar 2021

Lernfahrausweis Kategorie B und BE ab 17 Jahren
Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen.

Die Person muss den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Der Lernfahrausweis kann ab dem 1.1.2021 bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden.

Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die alte Regelung weiterhin (keine Lernphase von zwölf Monaten notwendig).

Ausnahme:
Personen mit Jahrgang 2003, welche ab 1.1.2021 den Lernfahrausweis beantragen, müssen die Lernphase von zwölf Monaten nicht durchlaufen. Beantragen Sie den Lernfahrausweis nicht im Jahr 2021, unterstehen auch sie der Lernphase von zwölf Monaten.

Lernfahrausweis beantragen:
Personen mit Führerausweis Kategorie A1 können das Gesuch um Erteilung des Lernfahrausweises der Kategorie B frühestens 2 Wochen vor dem 17. Altersjahres einsenden.

Personen ohne Führerausweis Kategorie A1 können das Gesuch um Erteilung des Lernfahrausweises der Kategorie B frühestens 2 Monate vor dem 17. Altersjahres einsenden und die Theorieprüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Altersjahres absolvieren.

1. Nothelferkurs

Nothelferkurs absolvieren. Die Ausbildung dauert 10 Lektionen und ist sechs Jahre lang gültig (kann schon vor dem 16. Lebensjahr absolviert werden).

Spätestens für die Anmeldung zur Theorieprüfung braucht es die Bescheinigung über den Besuch eines Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen.

2. Theorieprüfung

Formular "Gesuch um Erteilung des Lernfahrausweises" ausfüllen und beim Strassenverkehrsamt einreichen. (Formular kann hier heruntergeladen werden)

Personen mit Führerausweis Kategorie A1 können das Gesuch um Erteilung des Lernfahrausweises der Kategorie B frühestens 2 Wochen vor dem 17. Altersjahres einsenden.
Personen ohne Führerausweis Kategorie A1 können das Gesuch um Erteilung des Lernfahrausweises der Kategorie B frühestens 2 Monate vor dem 17. Altersjahres einsenden und die Theorieprüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Altersjahres absolvieren.

Die Theorieprüfung hat eine unbeschränkte Gültigkeit.

3. Verkehrskunde (VKU)

Der Kurs beinhaltet vier Teile, zu je zwei Lektionen. Den Kurs können Sie nur besuchen, wenn Sie im Besitz des Lernfahrausweises sind. Es empfiehlt sich, den Kurs so bald wie möglich zu besuchen, da das Wissen sehr hilfreich für die praktische Ausbildung auf der Strasse ist. Nur wer den VKU besucht hat, kann zur praktischen Prüfung zugelassen werden.

4. Praktische Ausbildung 

Um den heutigen Anforderungen des Strassenverkehrs gerecht zu werden, empfiehlt es sich, durch einen ausgebildeten Fahrlehrer begleitet zu werden.

Nur wer von Anfang an den richtigen Umgang mit den Fahrzeugen lernt, kann sich auch sicher im Strassenverkehr bewegen. Einzig ein Fahrlehrer kann durch seine Ausbildung, seine Erfahrung und sein extra für die Fahrschule ausgerüstetes Fahrzeug, auch schwierige oder gefährliche Situationen entschärfen. Zudem kann er Ihnen auch Gefahren aufzeigen, welche im Strassenverkehr entstehen können und wie Sie damit umgehen. 

5. Begleitperson:

Da sich die Ausbildungsphase bis auf 12 Monate ausdehnen kann, empfiehlt es sich, die Begleitperson regelmässig in den Fahrunterricht mitzubringen. Somit wird die Begleitperson über den jeweiligen Ausbildungsstand des Fahrschülers instruiert. Ziel ist es, dass das begleitete Fahren und der Fahrunterricht aufeinander abgetimmt sind. 

Wenn Sie Fahrschüler begleiten wollen, müssen Sie das 23. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren in Besitz des Führerausweises der betreffenden Fahrzeugkategorie sein. Wer einen Führerausweis auf Probe besitzt, darf keine Fahrschüler begleiten. 

Unterwegs müssen Sie als Begleitperson dafür sorgen, dass die Sicherheit gewährleistet ist und die Verkehrsvorschriften eingehalten werden. Die Handbremse muss leicht erreicht und bedient werden können.

Für Zuwiderhandlungen, aufgrund fehlender Fahrtauglichkeit, haftet der Fahrschüler. Die Begleitperson haftet für Vergehen, wenn sie gegen ihre Pflichten verstösst. 

6. Praktische Prüfung

Die Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung erfolgt durch den Fahrlehrer. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Führerausweis auf Probe für drei Jahre.

7. Obligatorische Weiterbildung

Innerhalb von 12 Monaten müssen Sie den obligatorischen Weiterbildungskurs besuchen, um nach Ablauf der Probezeit den definitiven Führerausweis zu erlangen. Hier können Sie sich direkt anmelden.

 

 

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