Der Weg zum Führerschein
1. NothelferkursNothelferkurs absolvieren. Die Ausbildung dauert 10 Lektionen und ist 6 Jahre gültig (Kann schon vor dem 16. Altersjahr absolviert werden). |
||||||||||||||||||||||||||||||||
2. Lernfahrausweis beantragenFormular "Gesuch um Erteilung des Lernfahrausweises" ausfüllen und beim Strassenverkehrsamt einreichen. (Formular kann hier heruntergeladen werden.) |
||||||||||||||||||||||||||||||||
3. TheorieprüfungDie Theorieprüfung kann schon ein Monat vor dem 18ten Geburtstag absolviert werden. Sie ist 2 Jahre gültig. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
4. LernfahrausweisWird Ihnen nach bestandener Theorieprüfung zugesendet . Mit dem Erhalt des Lernfahrausweises können Sie gleich anfangen zu Fahren. Ihre Begleitperson muss seit 3 Jahren im Besitz des Führerausweises Kategorie B sein und mindestens 23 Jahre alt sein. Der Lernfahrausweis ist 2 Jahre gültig. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
5. Praktische AusbildungNach bestandener Theorieprüfung bekommen Sie den Lernfahrausweis. Um den heutigen Anforderungen des Strassenverkehrs gerecht zu werden, empfiehlt es sich, durch einen ausgebildeten, professionellen Fahrlehrer begleitet zu werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
6. VerkehrskundeObligatorischer Verkehrskundekurs (VKU) absolvieren. Der Kurs dauert 4 Abende à 2 Lektionen und ist 2 Jahre gültig. Den Verkehrkundeunterricht können Sie nur besuchen, wenn Sie im Besitz des Lernfahrausweises sind. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
7. Praktische PrüfungDie Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung erfolgt durch den Fahrlehrer. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Führerausweis auf Probe. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
8. Obligatorische WeiterbildungInnerhalb von drei Jahren müssen Sie zwei Weiterbildungskurse besuchen um den definitiven Führerausweis zu erlangen. Der erste Kurstag soll innerhalb von 6 Monaten nach dem Bestehen der Führerprüfung besucht werden, der zweite spätestens vor Ablauf der Probezeit. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
|