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Berufsmässiger Personentransport

Um ein Taxi oder ein Krankenwagen lenken zu dürfen, muss jeder Autofahrer eine entsprechende Prüfung absolvieren.

Um Ihnen den verlangten Fahrstil anzueignen, lohnt es sich Fahrstunden zu besuchen, da sich im Laufe der Zeit den einen oder anderen Fehler im Fahrstil eingeschlichen haben könnte.

Da eine tadellose Fahrt verlangt wird, wird der Massstab viel höher gesetzt als bei einer üblichen Prüfungsfahrt. Die Fahrt muss nahezu perfekt sein!

Was wird verlangt:
 

1. Rechtliche Grundlagen

Wer mit Fahrzeugen der Kategorien B, B1, C, C1 oder F berufsmässig Personen transportieren will, benötigt gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV) eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (Code 121 auf dem Führerausweis).

Die bis Ende März 2003 existierende Taxi-Kategorie D1 gibt es nicht mehr. Neu braucht, wer berufsmässig mit einem Personenwagen (höchstens 9 Sitzplätze einschliesslich Führersitz und höchstens 3,5 t Gesamtgewicht) Personen transportieren will, die Kategorie B plus die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport. Wer mehr als 8 und maximal 16 Personen transportieren will, benötigt, unabhängig vom Fahrzeuggewicht, die neue Unterkategorie D1.
Für Personentransporte über 16 Personen benötigt man die Kategorie D.

Für Führerausweise, die vor dem 1.4.2003 erworben wurden, gelten Übergangsbestimmungen. Bei Bedarf erkundigen Sie sich bitte beim Strassenverkehrsamt.

 

2. Mindestalter

Das Mindestalter für die Kategorien B, B1, C, C1 und F beträgt 18 Jahre.

 

3. Fahrpraxis und Lernfahrausweis

Wer mit Fahrzeugen einer der vorgenannten Kategorien berufsmässig Personen transportieren will, muss während mindestens einem Jahr regelmässig ein Fahrzeug der entsprechenden oder einer höheren Ausweiskategorie, ausgenommen der Kategorien A und A1, klaglos geführt haben. Ein Lernfahrausweis ist nicht erforderlich.

 

4. Folgende Unterlagen sind dem Strassenverkehrsamt einzureichen:

  • Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises
  • Ein aktuelles Passfoto in Farbe im Format 35 x 45 mm
 

5. Verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung

(für Inhaber/innen der Kategorien B, B1 und F)

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von uns eine Aufforderung für eine verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung sowie eine Adressliste unserer Vertrauensärzte bzw. Vertrauensärztinnen zwecks Vereinbarung eines Untersuchungstermins. Spricht aus medizinischer Sicht nichts gegen Ihre Bewerbung, erhalten Sie die Anmeldeunterlagen zur Zusatztheorieprüfung.

 

6. Zusatzprüfungen und Bewilligung

Die Bewilligung wird dem/der Inhaber/in eines Führerausweises der Kategorie B, B1 oder F auf dem Führerausweis eingetragen, wenn er/sie:

  • an einer Zusatztheorieprüfung (ARV 2) nachweist, dass er/sie die gültigen Arbeitszeiten und Ruhezeiten kennt.
    Diese Prüfung kann in den drei Landessprachen (D, F, I) abgelegt werden und erfolgt am Computer.
  • an einer zusätzlichen praktischen Führerprüfung nachweist, dass er/sie fähig ist, Personen in einem Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie auch in schwierigen Verkehrssituationen ohne Gefährdung zu transportieren.
 

7. Bewilligung ohne Zusatzprüfungen

Inhaber/innen der Kategorie C erhalten auf (schriftliches) Gesuch hin die Bewilligung ohne weitere Prüfung, wenn sie während mindestens einem Jahr vor der Einreichung des Gesuches mit einem Motorfahrzeug klaglos gefahren sind. Dies gilt ebenso für Inhaber/innen der Kategorie C1, sofern die Zusatztheorieprüfung gemäss Anhang 11 VZV nach dem 1.11.2003 absolviert wurde. Inhaber/innen der Kategorie D oder der (seit 1.4.2003 neuen) Kategorie D1 wird die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ebenfalls ohne weitere Prüfung erteilt.
ZLMb_BPT0801

 

Unter diesem Link finden Sie noch weitere wichtige Informationen:

www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/dienstleistungen/lernfahrer/kategorien/kat_bpt.html


adresse
Stefan Mühlemann, staatlich geprüfter Fahrlehrer, Seestrasse14, 8330 Pfäffikon ZH, Telefon 079 678 94 49, info@fahrschule-muehlemann.ch

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