Berufsmässiger Personentransport
| Um ein Taxi oder ein Krankenwagen lenken zu dürfen, muss jeder Autofahrer eine entsprechende Prüfung absolvieren. Um Ihnen den verlangten Fahrstil anzueignen, lohnt es sich Fahrstunden zu besuchen, da sich im Laufe der Zeit den einen oder anderen Fehler im Fahrstil eingeschlichen haben könnte. Da eine tadellose Fahrt verlangt wird, wird der Massstab viel höher gesetzt als bei einer üblichen Prüfungsfahrt. Die Fahrt muss nahezu perfekt sein! Was wird verlangt: |
1. Rechtliche GrundlagenWer mit Fahrzeugen der Kategorien B, B1, C, C1 oder F berufsmässig Personen transportieren will, benötigt gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV) eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (Code 121 auf dem Führerausweis). |
2. MindestalterDas Mindestalter für die Kategorien B, B1, C, C1 und F beträgt 18 Jahre. |
3. Fahrpraxis und LernfahrausweisWer mit Fahrzeugen einer der vorgenannten Kategorien berufsmässig Personen transportieren will, muss während mindestens einem Jahr regelmässig ein Fahrzeug der entsprechenden oder einer höheren Ausweiskategorie, ausgenommen der Kategorien A und A1, klaglos geführt haben. Ein Lernfahrausweis ist nicht erforderlich. |
4. Folgende Unterlagen sind dem Strassenverkehrsamt einzureichen:
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5. Verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung(für Inhaber/innen der Kategorien B, B1 und F) |
6. Zusatzprüfungen und BewilligungDie Bewilligung wird dem/der Inhaber/in eines Führerausweises der Kategorie B, B1 oder F auf dem Führerausweis eingetragen, wenn er/sie:
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7. Bewilligung ohne ZusatzprüfungenInhaber/innen der Kategorie C erhalten auf (schriftliches) Gesuch hin die Bewilligung ohne weitere Prüfung, wenn sie während mindestens einem Jahr vor der Einreichung des Gesuches mit einem Motorfahrzeug klaglos gefahren sind. Dies gilt ebenso für Inhaber/innen der Kategorie C1, sofern die Zusatztheorieprüfung gemäss Anhang 11 VZV nach dem 1.11.2003 absolviert wurde. Inhaber/innen der Kategorie D oder der (seit 1.4.2003 neuen) Kategorie D1 wird die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport ebenfalls ohne weitere Prüfung erteilt. |
Unter diesem Link finden Sie noch weitere wichtige Informationen:www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/dienstleistungen/lernfahrer/kategorien/kat_bpt.html |